Meldung vom 24.11.2021

Ab sofort neue Regeln auf dem Stralsunder Weihnachtsmarkt

Ab morgen (25. November) gelten aufgrund der aktuellen Corona-Landesverordnung neue Regeln für Weihnachtsmärkte. Ab Stufe "orange" wird für Weihnachtsmärkte gefordert, dass Zutritt hat, wer geimpft oder genesen ist.

Somit gibt der Veranstalter des Stralsunder Weihnachtsmarktes, die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, folgendes bekannt: Am Rande des Weihnachtsmarktes auf dem Alten Markt sowie dem Neuen Markt sind Kontrollpunkte aufgebaut, bei denen man den Nachweis für geimpft oder genesen vorzeigt. Dann bekommt man einen Stempel auf die Hand und kann damit alle Angebote auf dem Alten und dem Neuen Markt nutzen.
Die Händler und Schausteller lassen sich jeweils den Stempel zeigen, so dass dann bedient werden kann. Ohne Stempel also keine Bedienung.

Für den Innenbereich im Rathauskeller gilt bereits ab Stufe "orange" 2G-Plus. Die entsprechende Kontrolle erfolgt direkt am Eingang des Rathauskellers.
Wiederum ab Stufe "rot" gilt die 2G-Plus-Regel. Hier ist dann der Nachweis über geimpft oder genesen und zusätzlich ein tagesaktueller Test notwendig, der dann ebenfalls an einem der extra gekennzeichneten Kontrollpunkte abgefragt wird.
Zudem freuen sich die Stadtwerke Stralsund als Veranstalter des Weihnachtsmarktes über Testmöglichkeiten, die angeboten werden. Gemeinsam mit der Dohrmed Consulting GmbH wurde ein Corona Testzentrum in unmittelbarer Nähe des Riesenrads am Alten Markt eröffnet. Ab Freitag steht ein weiteres am Hotel Schweriner Hof zur Verfügung. Somit können sich Gäste für den Weihnachtsmarktbesuch direkt vor Ort testen lassen.
Also: Wer zum Weihnachtsmarkt gehen möchte, vergisst bitte nicht seinen Impfnachweis oder den Nachweis über die Befreiung (und einen Test ab Stufe "rot"). Dann stehen Glühwein, Bratwurst und Karussell nichts im Wege.
Kinder unter 7 Jahre benötigen keine Nachweise. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre benötigen lediglich einen tagesaktuellen Test. Dies gilt ebenso für Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Quelle: SWS Energie GmbH