Meldung vom 05.02.2021

Jahresbescheide für Grund- und Zweitwohnungssteuer nur noch bei Änderungen

Bisher sind jeweils zu Anfang des Jahres regelmäßig die Bescheide der Hansestadt Stralsund für die Grundsteuer und die Zweitwohnungssteuer versendet worden. Das ändert sich ab diesem Jahr.

Mit Beginn 2021 wird dies nur noch dann erfolgen, wenn gegenüber dem letzten Bescheid Änderungen vorgenommen werden. In allen anderen Fällen hat der Vorjahresbescheid mit seinen Fälligkeiten und bisherigen Zahlungsterminen weiter Bestand.
Falls noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde und dies gewünscht wird, kann der Vordruck auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund abgerufen werden. Das Kämmereiamt stellt hier das Formular online zur Verfügung. Hinweise zum Verfahren sowie Formular sind einfach und direkt aufzufinden, wenn im Suchfeld auf www.stralsund.de der Begriff SEPA eingegeben wird.

Formular und Hinweise als PDF

Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer sowie der Zweitwohnungssteuer erfolgt im Amtsblatt Nr. 2 der Hansestadt Stralsund, das am 10. Februar erscheint.